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Was erledige ich wo?

Private Leistungen für die Statistik der Entwicklungszusammenarbeit melden


Leistungsbeschreibung

Jährlich wird in Deutschland eine Statistik über die Höhe der finanziellen Leistungen für die Entwicklungszusammenarbeit erhoben. Diese Erhebung führt das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durch. 

Für die Erstellung der jährlichen Statistik werden sowohl öffentliche Leistungen als auch Leistungen für die private Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt. Damit die deutschen Leistungen so umfassend und realistisch wie möglich abgebildet werden können, ist das Statistische Bundesamt auf die freiwillige Meldung von privaten Leistungen angewiesen. 
 

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Ihre Angaben können Sie online über das IDEV-Webformular einreichen: 

  • online (IDEV-Webformular)

Online: 

  • Beantragen Sie online oder telefonisch den Zugangslink für das Online-Datenerhebungsportal IDEV.
  • Füllen Sie das IDEV-Webformular aus und schicken Sie die Meldung online ab.
     

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Voraussetzungen

Private Leistungen müssen

  • aus Eigenmitteln und Spenden von NROs (einschließlich Mitgliedsbeiträgen) finanziert werden. 

Unter dieser Bedingung können Sie folgende Leistungen melden:

  • Leistungen von NROs für Projekte in Entwicklungsländern entsprechend der Länderliste der OECD
  • Entwicklungsleistungen, die in Deutschland erbracht werden
    • Zum Beispiel Maßnahmen der entwicklungspolitischen Bewusstseinsbildung wie Vorträge, Broschüren, Diskussionsrunden
  • Verwaltungs-, Personal-, Reise- und Transportkosten
    • Diese müssen für die Erbringung der Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit notwendig sein.

Beispiele für anrechenbare Leistungen sind: 

  • Friedensicherung
  • zivile Polizeiarbeit
  • soziale und kulturelle Vorhaben
  • Flüchtlingshilfe
  • Forschung
  • Terrorismusbekämpfung
  • Studienplatzkosten

Folgende Leistungen können Sie nicht melden:

  • Maßnahmen kirchlicher Organisationen wie 
    • Seelsorge
    • Ausbildung von Priestern
    • Bau von Kirchen
  • Leistungen an Übergangsländer, die nicht in der aktuellen Liste der Entwicklungsländer der OECD genannt sind
  • öffentliche Zuschüsse
  • Gelder, die an andere deutsche Organisationen für deren Projekte weitergegeben werden.
     

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Welche Unterlagen benötige ich?

Liste der Leistungen, jeweils zugeordnet zu einem Entwicklungsland oder (wenn nicht einzelnen Ländern zuordenbar) der zugehörigen Region.

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine kosten an. 

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erhebung erfolgt jährlich im Frühjahr für das vorangegangene Berichtsjahr. Die Frist zur Meldung der Daten ist grundsätzlich der 31. März des laufenden Jahres. Bitte erfragen Sie die Möglichkeit eventueller Fristverlängerungen zur Meldung Ihrer Daten für das aktuelle Geschäftsjahr beim Statistischen Bundesamt.

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Bearbeitungsdauer

Für die Bearbeitung des Fragebogens beziehungsweise für die Abgabe der Daten benötigen Sie, je nachdem wie viele Leistungen zu melden sind, in der Regel zwischen 10 Minuten und 2 Stunden .

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen. 

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Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

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Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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