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Was erledige ich wo?

Reisepass im Ausland beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind und im Ausland wohnen, können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Zuständig für die Passausstellung im Ausland ist in der Regel die deutsche Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten.

Einige wenige Auslandsvertretungen nehmen allerdings keine Aufgaben als Passbehörde wahr. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung.

Um Ihnen weite Anreisewege zu ersparen, bieten auch einige Honorarkonsularbeamtinnen und Honorarkonsularbeamte gegen eine Zusatzgebühr die Entgegennahme von Passanträgen und Weiterleitung an die zuständige Auslandsvertretung an.

Wenn wichtige Gründe vorliegen, können Sie auch eine andere, örtlich nicht zuständige Auslandsvertretung aufsuchen. Den Reisepass müssen Sie grundsätzlich persönlich beantragen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Ihren Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Auslandsvertretung.
  • Füllen Sie das Antragsformular soweit wie möglich vorher aus. Die Unterschrift auf dem Antragsformular leisten Sie erst im Termin vor Ort.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Sie müssen grundsätzlich persönlich erscheinen, um Ihren Antrag zu stellen, sich zu identifizieren und Ihre Fingerabdrücke abzugeben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im biometrischen Reisepass ab dem sechsten Lebensjahr gesetzlich verpflichtend:
    • dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.  
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Wenn der Pass fertig ist, wird er Ihnen, sofern Sie dies bei Antragstellung vereinbart haben, zugesandt oder Sie werden telefonisch oder per Mail über die Abholung Ihres Passes benachrichtigt.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Sie sind deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger.
  • Sie können sich ausweisen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiges oder bisheriges Identitätsdokument, sofern vorhanden, zum Beispiel:
    • deutscher Reisepass
    • deutscher Personalausweis
    • deutscher Kinderausweis
    • deutscher Kinderreisepass
    • ausländischer Reisepass
    • ausländischer Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Lichtbild:
    • Passformat (45 x 35 mm)
    • Hochformat
    • Frontalaufnahme ohne Rand
    • in der Regel ohne Kopfbedeckung
    • ohne Bedeckung der Augen
  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel:
    • ausländischen Aufenthaltstitel
    • Meldebescheinigung Ihres Gastlandes
    • Mietvertrag
    • Telefon-, Strom- oder Gasrechnungen.
  • Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung. Bitte wenden Sie sich auch an die Auslandsvertretung, wenn Sie Ihre Identität nicht durch Vorlage eines Identitätsdokuments nachweisen können.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Reisepass im Express-Bestellverfahren

  • Zusätzliche Kosten in Höhe von 32,00 EUR

Reisepass mit 48 Seiten

  • Zusätzliche Kosten in Höhe von 22,00 EUR

Reisepass mit 48 Seiten und im Express-Bestellverfahren

  • Zusätzliche Kosten in Höhe von 22,00 EUR und 32,00 EUR

Bei Beantragung im Ausland bei Honorarkonsulinnen oder Honorarkonsuln gelten die oben aufgeführten Kosten:

  • plus einer Gebühr für die Leistung der Honorarkonsulin oder des Honorarkonsuls von 73,13 EUR bis 88,43 EUR. Die Gebühr ist abhängig von der regionalen Zuordnung der übergeordneten Auslandsvertretung.
  • plus der Erstattung von Auslagen (beispielsweise Kosten für Porto und Dienstreisen)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist bei Bedürftigkeit möglich.



  • Gebühr für Reisepass für Personen über 24 Jahren bei Beantragung an örtlich zuständiger Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den Reisepass in Höhe von 70,00 EUR und 36,00 EUR für die Beantragung im Ausland.

    Gebühr: 106,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr für Reisepass für Personen unter 24 Jahren bei Beantragung bei örtlich zuständiger Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den Reisepass in Höhe von 37,50 EUR und 36,00 EUR für die Beantragung im Ausland.

    Gebühr: 73,50 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr für Reisepass für Personen über 24 Jahren bei Beantragung an einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den Reisepass in Höhe von 140,00 EUR und 36,00 EUR für die Beantragung im Ausland.

    Gebühr: 176,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Grundgebühr für Reisepass für Personen unter 24 Jahren an einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den Reisepass in Höhe von 75,00 EUR und 36,00 EUR für die Beantragung im Ausland.

    Gebühr: 111,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass an einer örtlich zuständigen Auslandsvertretung beträgt unabhängig vom Alter 75,00 Euro. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den vorläufigen Reisepass in Höhe von 26,00 EUR und 49,00 EUR für die Beantragung im Ausland.

    Gebühr: 75,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass an einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung beträgt unabhängig vom Alter 101,00 Euro. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den vorläufigen Reisepass in Höhe von 52,00 EUR und 49,00 EUR für die Beantragung im Ausland.

    Gebühr: 101,00 EUR (Vorkasse: ja)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • 6 Jahr(e)
    • Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
  • 10 Jahr(e)
    • Für antragstellende Personen über 24 Jahre.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Bearbeitungsdauer

  • 4 — 6 Woche(n)
    • Biometrische Reisepässe werden für alle Passbehörden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und über die Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin an die Auslandsvertretungen geschickt. Deshalb liegen zwischen Antragstellung und Aushändigung mehrere Wochen. Für dringende Reisen kann ein Expressreisepass beantragt werden. Hierdurch verringert sich jedoch nur die Zeit, die die Bundesdruckerei zur Herstellung des Passes benötigt. Die für die Versendung von der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin an die Auslandsvertretung benötigte Zeit bleibt jedoch gleich. Bei besonderer Eilbedürftigkeit können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Liegen hierfür die Voraussetzungen vor, kann dieser in der Regel am Tag der Beantragung ausgestellt werden.

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Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

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Was sollte ich noch wissen?

Im Falle eines Passverlustes auf einer Reise müssen Sie sich sofort bei der nächstgelegenen deutschen Auslandsvertretung melden. Diese kann Ihnen einen Reiseausweis als Passersatz zur Einreise nach Deutschland ausstellen. Dieser Reiseausweis zur Rückkehr wird für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Er berechtigt nur zur Rückkehr nach Deutschland, aber nicht zur Weiterreise in andere Länder. Im Einzelfall kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, wenn die Rückkehr nach Deutschland mit dem Reiseausweis zur Rückkehr nicht möglich ist, weil dessen höchstzulässige Gültigkeitsdauer nicht ausreicht oder er von einem durchreisenden Staat nicht als Reisedokument anerkannt wird. Gleiches gilt, wenn eine Weiterreise in andere Länder geplant ist und Sie glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Pass benötigen und die Ausstellung im Expressverfahren nicht abwarten können.

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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