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Was erledige ich wo?

Rosa Brille in Musterstadt Steuer festsetzen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im öffentlichen Stadtgebiet von Musterstadt eine rosa Brille tragen möchten, besteht eine Steuerpflicht. Im privaten bzw. nicht öffentlichen Raum fallen keine Steuern an.

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Verfahrensablauf

  • Sie melden Ihre Absicht, eine rosa Brille im Stadtgebiet Musterstadt tragen zu wollen, bei der Stadtverwaltung Musterstadt an.
  • Diese prüft Ihr Anliegen und erteilt Ihnen eine Genehmigung.
  • Gleichzeitig setzt die zuständige Stelle die zu zahlende Steuer fest.

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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Musterstadt.

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Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Stadtverwaltung Musterstadt.

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Voraussetzungen

  • Sie sind mind. 18 Jahre alt
  • Sie wollen eine rosa Brille im Stadtgebiet Musterstadt tragen

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Welche Unterlagen benötige ich?

Zur Steuerfestsetzung werden nachfolgende Angaben benötigt:

  • Name, Vorname(n)
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Augenfarbe
  • Kontaktdaten
  • Bankverbindung 

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Welche Gebühren fallen an?

Die Steuer beträgt für die erste rosa Brille 5,00 Euro, für die Zweite 10,00 Euro und für jede weitere 25,00 Euro.



  • Steuer für jede erste rosa Brille

    Steuer: 5,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Steuer für jede zweite rosa Brille

    Steuer: 10,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Steuer für jede weitere rosa Brille

    Steuer: 25,00 EUR (Vorkasse: nein)

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Bearbeitungsdauer

Genehmigung erfolgt im Regelfall nach Antragstellung sofort

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Rechtsgrundlage

Rosa Brille Satzung der Musterstadt Schleswig-Holstein (RoBriSa) i. V. m. § 4 Gemeindeordnung SH

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Formulare

Onlinebeantragung

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.01.2021
Fachlich freigegeben durch:

Stadtverwaltung Musterstadt

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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