Rosa Brille in Musterstadt Steuer festsetzen
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im öffentlichen Stadtgebiet von Musterstadt eine rosa Brille tragen möchten, besteht eine Steuerpflicht. Im privaten bzw. nicht öffentlichen Raum fallen keine Steuern an.
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Verfahrensablauf
- Sie melden Ihre Absicht, eine rosa Brille im Stadtgebiet Musterstadt tragen zu wollen, bei der Stadtverwaltung Musterstadt an.
- Diese prüft Ihr Anliegen und erteilt Ihnen eine Genehmigung.
- Gleichzeitig setzt die zuständige Stelle die zu zahlende Steuer fest.
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An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Musterstadt.
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Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Stadtverwaltung Musterstadt.
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Voraussetzungen
- Sie sind mind. 18 Jahre alt
- Sie wollen eine rosa Brille im Stadtgebiet Musterstadt tragen
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Welche Unterlagen benötige ich?
Zur Steuerfestsetzung werden nachfolgende Angaben benötigt:
- Name, Vorname(n)
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Augenfarbe
- Kontaktdaten
- Bankverbindung
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Welche Gebühren fallen an?
Die Steuer beträgt für die erste rosa Brille 5,00 Euro, für die Zweite 10,00 Euro und für jede weitere 25,00 Euro.
- Steuer für jede erste rosa Brille
Steuer: 5,00 EUR (Vorkasse: nein) - Steuer für jede zweite rosa Brille
Steuer: 10,00 EUR (Vorkasse: nein) - Steuer für jede weitere rosa Brille
Steuer: 25,00 EUR (Vorkasse: nein)
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Bearbeitungsdauer
Genehmigung erfolgt im Regelfall nach Antragstellung sofort
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Rechtsgrundlage
Rosa Brille Satzung der Musterstadt Schleswig-Holstein (RoBriSa) i. V. m. § 4 Gemeindeordnung SH
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Formulare
Onlinebeantragung
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Stadtverwaltung Musterstadt
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