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Was erledige ich wo?

Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen


Leistungsbeschreibung

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Fahrerlaubnis Klasse B erweitern.

Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm führen. Die zulässige Gesamtmasse darf dabei 3.500 Kilogramm überschreiten, aber 4.250 Kilogramm nicht übersteigen.

Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum. Die Motorleistung darf dabei bei nicht mehr als 11 kW liegen. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.

Zum Führen der Schlüsselzahlen müssen Sie die Fahrerschulung absolvieren, die in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt ist.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Für die Schlüsselzahl 96:

  • Sie müssen mindestens 18, im Falle des begleitenden Fahrens 17 Jahre alt sein.
  • Sie müssen eine Fahrerschulung von mindestens 7 Stunden absolviert haben und nachwiesen können (mindestens 2,5 Stunden theoretische Schulung, mindestens 3,5 Stunden praktische Schulung).
  • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllen.

Für die Schlüsselzahl 196:

  • Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Sie müssen mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B gewesen sein.
  • Sie müssen 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (4 Unterrichtseinheiten Theorie und 5 Unterrichtseinheiten Praxis) absolvieren und nachwiesen können.
  • Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf 1 Jahr nicht überschreiten.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Antrag auf Eintragung einer Schlüsselzahl
  • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
  • Teilnahmebescheinigung an der jeweiligen Fahrerschulung
  • gültiger Führerschein
  • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf 1 Jahr nicht überschreiten.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die Schlüsselzahl B96 stellt eine Zuteilung dar, die in der gesamten Europäischen Union (EU) gültig ist.

Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale Schlüsselzahl. Die dadurch entstehende Berechtigung gilt daher nur in Deutschland.

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Deshalb ist mit ihr auch zum Beispiel die Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

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Fachlich freigegeben am

21.04.2023

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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