Schulbesuch an berufsbildenden Schulen in einem anderen Bundesland als Schleswig-Holstein beantragen
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Sie können Zugang zu staatlichen Berufsschulen in einem anderen Bundesland erhalten, obwohl sich Ihre Ausbildungsstätte in Schleswig-Holstein befindet und Sie daher eigentlich in Schleswig-Holstein berufsschulpflichtig sind.
Dies gilt auch, wenn Sie den Ausbildungsbetrieb gewechselt haben oder Ihr Ausbildungsbetrieb umgezogen ist und Sie dadurch in Schleswig-Holstein berufsschulpflichtig geworden sind.
Auch in Fällen besonderer persönlicher Härte kann Ihnen der Zugang zu staatlichen Berufsschulen sowie zu folgenden Schulen gewährt werden:
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Berufsbildenden Schulen in Bezug auf die Bildungsgänge
- Berufsfachschule
- Berufsvorbereitungsschule
- Berufliches Gymnasium
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Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag beim Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
- Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie von dort einen Zwischenbescheid.
- Dieser Zwischenbescheid ist eine sogenannte Freistellung vom Schulbesuch in Schleswig-Holstein.
- Sollte der Antrag hier schon abgelehnt werden, gibt es die Gelegenheit zur Anhörung.
- Im Anschluss an die Freistellung führt die zuständige Behörde des anderen Bundeslandes die abschließende Prüfung durch.
- Von der zuständigen Behörde des anderen Bundeslandes erhalten Sie den endgültigen Bescheid.
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Voraussetzungen
- Sie benötigen erheblich weniger Zeit, um die Schule in einem anderen Bundesland zu erreichen.
Voraussetzungen nur für den Antrag auf Zugang zu einer Schule in Hamburg:
- Sie benötigen mindestens 75 Minuten mit dem öffentlichen Personennahverkehr für den Besuch der zuständigen Schule in Schleswig-Holstein.
- Die Schule in Hamburg ist für Sie erheblich schneller zu erreichen.
- Ihnen wird in Schleswig-Holstein keine Blockbeschulung mit einhergehender Internatsunterbringung angeboten.
- An der Schule in Hamburg gibt es noch freie Plätze.
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Welche Unterlagen benötige ich?
- Kopie des aktuellen Ausbildungsvertrages
- Im Falle eines Wechsels des Ausbildungsbetriebes die Kündigung oder den Aufhebungsvertrag oder
- wenn der Ausbildungsbetrieb umgezogen ist, entsprechende Nachweise dafür, wie zum Beispiel der Gewerberegisterauszug
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Welche Gebühren fallen an?
keine
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nachdem, ob alle Unterlagen zum Antrag vorliegen und wie aufwändig die Prüfung ist.
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Rechtsgrundlage
- §§ 23 und 24 Absatz 5 Satz 4 Schulgesetz (SchulG)
- Nur für Hamburg: Artikel 2 Absatz 2, Artikel 3 Absatz 1, Artikel 4 Absätze 1 und 3 des Abkommens zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg zum grenzüberschreitenden Schulbesuch
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Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
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Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
Solange einem Gastschulantrag nicht von der aufnehmenden Behördenseite zugestimmt wurde, besteht eine Berufsschulpflicht in Schleswig-Holstein an der dort zuständigen Schule.
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung
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