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Schulbesuch an berufsbildenden Schulen in einem anderen Bundesland als Schleswig-Holstein beantragen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Sie können Zugang zu staatlichen Berufsschulen in einem anderen Bundesland erhalten, obwohl sich Ihre Ausbildungsstätte in Schleswig-Holstein befindet und Sie daher eigentlich in Schleswig-Holstein berufsschulpflichtig sind.

Dies gilt auch, wenn Sie den Ausbildungsbetrieb gewechselt haben oder Ihr Ausbildungsbetrieb umgezogen ist und Sie dadurch in Schleswig-Holstein berufsschulpflichtig geworden sind.

Auch in Fällen besonderer persönlicher Härte kann Ihnen der Zugang zu staatlichen Berufsschulen sowie zu folgenden Schulen gewährt werden:

  • Berufsbildenden Schulen in Bezug auf die Bildungsgänge
    • Berufsfachschule
    • Berufsvorbereitungsschule
    • Berufliches Gymnasium

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Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag beim Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
  • Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie von dort einen Zwischenbescheid.
  • Dieser Zwischenbescheid ist eine sogenannte Freistellung vom Schulbesuch in Schleswig-Holstein.
  • Sollte der Antrag hier schon abgelehnt werden, gibt es die Gelegenheit zur Anhörung.
  • Im Anschluss an die Freistellung führt die zuständige Behörde des anderen Bundeslandes die abschließende Prüfung durch.
  • Von der zuständigen Behörde des anderen Bundeslandes erhalten Sie den endgültigen Bescheid.

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Voraussetzungen

  • Sie benötigen erheblich weniger Zeit, um die Schule in einem anderen Bundesland zu erreichen.

Voraussetzungen nur für den Antrag auf Zugang zu einer Schule in Hamburg:

  • Sie benötigen mindestens 75 Minuten mit dem öffentlichen Personennahverkehr für den Besuch der zuständigen Schule in Schleswig-Holstein.
  • Die Schule in Hamburg ist für Sie erheblich schneller zu erreichen.
  • Ihnen wird in Schleswig-Holstein keine Blockbeschulung mit einhergehender Internatsunterbringung angeboten.
  • An der Schule in Hamburg gibt es noch freie Plätze.

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Kopie des aktuellen Ausbildungsvertrages
  • Im Falle eines Wechsels des Ausbildungsbetriebes die Kündigung oder den Aufhebungsvertrag oder
  • wenn der Ausbildungsbetrieb umgezogen ist, entsprechende Nachweise dafür, wie zum Beispiel der Gewerberegisterauszug

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Welche Gebühren fallen an?

keine

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Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nachdem, ob alle Unterlagen zum Antrag vorliegen und wie aufwändig die Prüfung ist.

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Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

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Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:

Solange einem Gastschulantrag nicht von der aufnehmenden Behördenseite zugestimmt wurde, besteht eine Berufsschulpflicht in Schleswig-Holstein an der dort zuständigen Schule.

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.02.2025
Fachlich freigegeben durch:

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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