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Schulpsychologischer Dienst


Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Der schulpsychologische Dienst ist für die allgemein bildenden Schulen und Förderzentren zuständig. Es gibt in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eine schulpsychologische Beratungsstelle, die Trägerschaft liegt beim jeweiligen Kreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt. Insbesondere in Abhängigkeit von den jeweiligen Schülerzahlen stehen eine bis drei Schulpsychologenstellen zur Verfügung.


Schulpsycholog*innen unterstützen bei allen schulbezogenen Problemen in vier unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern:

  • eine schulpsychologische Beratung kann von in Schule Tätigen, Eltern und Schüler*innen in Anspruch genommen werden,
  • für in Schule Tätige werden Supervision und Coaching angeboten,
  • Schulen werden in der Krisennachsorge unterstützt und
  • Lehrkräftefortbildungen zu schulpsychologischen Themen können über Formix abgerufen werden.


Der schulpsychologische Dienst kooperiert mit den relevanten Netzwerkpartnern vor Ort. 
Die Schulpsycholog*innen sind ausschließlich beratend tätig und unterliegen der Schweigepflicht. Die Inanspruchnahme ist freiwillig, vertraulich und kostenfrei.

Nähere Informationen finden Sie auch im Landesportal «Bildung Schleswig-Holstein«

An wen muss ich mich wenden?

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle; die Zuständigkeit ergibt sich aus der Schule, an der Sie tätig sind bzw. die Ihr Sohn oder Ihre Tochter besucht

Anschrift der Schulpsychologischen Beratungsstellen

Welche Gebühren fallen an?

Welche Gebühren fallen an?

Keine 

Welche Fristen muss ich beachten?

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine 

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zur Datenverarbeitung

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Zuständige Stelle

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