Schulpsychologischer Dienst
Leistungsbeschreibung
Der schulpsychologische Dienst des Kreises Schleswig-Flensburg ist für die allgemein bildenden Schulen und Förderzentren zuständig. Schulpsycholog*innen unterstützen alle an Schule Beteiligten bei schulbezogenen Problemen.
Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:
· Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten bei schulbezogenen Problemen,
· Supervision und Coaching für in Schule Tätige,
· Lehrkräftefortbildung und
· Unterstützung von Schulen in der Krisennachsorge.
Der schulpsychologische Dienst arbeitet auf der Grundlage eines landesweiten Konzeptes (schleswig-holstein.de - Lehrkräftegesundheit - Schulpsychologischer Dienst). Die Schulpsycholog*innen unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch und sind ausschließlich beratend tätig. Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis. Alle Klient*innen wenden sich direkt an die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle.
Die Angebote sind unentgeltlich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Anmeldung ist telefonisch oder per E-Mail über das Sekretariat der schulpsychologischen Beratungsstelle möglich.
Das Sekretariat ist in der Regel montags bis freitags in der Zeit von 8.00-12.00 Uhr telefonisch erreichbar (in den Schulferien ggf. abweichend).
Außerhalb der Sprechzeiten besteht die Möglichkeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
Kreis Schleswig-Flensburg
Fachbereich – Schulpsychologischer Dienst
Plessenstraße 11
24837 Schleswig
Telefon: 04621 95 21 48
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zu den Schulpsychologischen Diensten (Schulpsychologische Beratungsstelle)
Schulpsychologischer Dienst: Information für in Schule Tätige
Schulpsychologischer Dienst: Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler
schleswig-holstein.de - Inklusive Schule - Informationen in Leichter Sprache