Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Was erledige ich wo?

Seniorenvertretung


Leistungsbeschreibung

Viele Gemeinden, Städte und Kreise in Schleswig-Holstein haben per Satzung beziehungsweise Beschluss kommunale Seniorenvertretungen eingerichtet.

Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e. V. (LSR S-H e. V.) ist der Zusammenschluss der Gemeinden, Städte und Kreise in Schleswig-Holstein, die durch Satzung oder Beschluss des Vertretungsorgans einen Seniorenbeirat/Seniorenrat eingerichtet haben, sowie Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände.

Der Landesseniorenrat vertritt die Interessen der älteren Generation gegenüber Parlament und Regierung sowie der Öffentlichkeit. Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden.

Zu seinen Hauptaufgaben gehören:

  • die Gesellschaft für die berechtigten Bedürfnisse und Interessen der Älteren zu sensibilisieren,
  • die Politiker aufzufordern und zu ermuntern, das Wissen und die Erfahrungen der älteren Menschen für die Aufgaben und Herausforderungen der Gegenwart, aber auch der Zukunft verstärkt zu nutzen,
  • die Politiker und die Gesellschaft zu überzeugen, dass Altenpolitik nicht heißt, Politik für, sondern mit der älteren Generation.
  • die Solidarität zwischen der älteren und jüngeren Generation zu fördern.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

An die Seniorenvertretung (Seniorenbeirat/Seniorenrat) Ihrer Gemeinde, Ihres Amtes, Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e. V. (LSR S-H e. V.) finden Sie im Internet.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Stadt Schleswig - Sachgebiet Schulen und Kitas

Fischbrückstraße 1
24837 Schleswig

Öffnungzeiten:
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können. Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.

Kontakt

Frau Bielke

Fischbrückstraße 1
24837 Schleswig

nach oben zurück