Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
Volltext
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.
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Ansprechpunkt
Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.
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Kosten
Keine
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Rechtsgrundlage(n)
§ 71 SGB XII
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Urheber
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Onlinedienste
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