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Sportbootführerschein (SBF)


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Sportbootführerscheine sind Befähigungs- und Berechtigungsnachweise für das Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen. Abhängig vom Geltungsbereich sind unterschiedliche Sportboot-Führerscheine erforderlich.

Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (SBF Binnen) berechtigt zum Führen von Sportbooten mit Motor (auch Segelbooten) auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den mit Motorbooten befahrbaren sonstigen Gewässern. Er ist vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 m Länge und/oder unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS). Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
 
Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (SBF See) berechtigt zum Führen von Sportbooten mit Motor (auch Segelbooten) auf den Seeschifffahrtsstraßen. Er ist vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS). Das Mindestalter beträgt auch hier 16 Jahre.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

  • An den Deutschen Segler-Verband (DSV),
  • den Deutschen Motoryacht-Verband (DMYV),
  • den Yacht- und Segelclub vor Ort oder
  • die Volkshochschulen.

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Voraussetzungen

  • Mindestalter SBF Binnen unter Segel: 14 Jahre
  • Mindestalter SBF mit Antriebsmaschine: 16 Jahre
  • Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber
  • Vorlage gültiger Kfz-Führerschein oder Führungszeugnis (Verzicht bei Minderjährigen)

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Welche Gebühren fallen an?

  • Ggf. Kosten für einen Lehrgang/Kurs
  • Aktuelle Prüfungsgebühren sind über der Deutschen Segler-Verband zu erfragen

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Rechtsgrundlage

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen sowie Lehrgangs- und Prüfungsangebote finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur , bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sowie dem Elektronischen Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS) .

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.11.2021
Fachlich freigegeben durch:

MWVATT

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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