Sportförderung für Maßnahmen für den Sport für Menschen mit Behinderungen beantragen
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Die Förderung für den Sport von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein zielt darauf ab, Inklusion und Gleichberechtigung im Sportbereich zu fördern. Sie können als Behindertensportfachverband die Förderung beantragen.
Durch finanzielle Unterstützung sollen Ihre Angebote und Strukturen geschaffen oder verbessert werden, welche Menschen mit Behinderungen die aktive Teilnahme am Sport ermöglichen. Dies umfasst nicht nur die Entwicklung spezifischer Sportprogramme, sondern auch die Anpassung Ihrer Sportstätten an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, um eine barrierefreie Umgebung zu gewährleisten.
Sie können höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert bekommen. Sie müssen eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 % zahlen. Sie beantragen eine Förderung in Höhe von mindestens 5.000 Euro pro Maßnahme. Sie müssen die personellen und sachlichen Folgekosten selbst zahlen.
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Verfahrensablauf
- Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es mit allen gegebenenfalls nötigen Unterlagen an die im Antrag angegebene zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Sie bekommen eine Nachricht dazu, ob Sie die Förderung erhalten.
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An wen muss ich mich wenden?
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Referat IV 34
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Voraussetzungen
- Sie sind ein Behindertensportfachverband
- Sie haben das Vorhaben bereits vollständig geplant.
- Sie haben das Vorhaben noch nicht begonnen.
- Das Vorhaben findet in Schleswig-Holstein statt.
Falls Sie als Sportverein oder -verband eine Förderung beantragen wollen
- Müssen Sie Maßnahmen für die Prävention sexualisierter Gewalt und für die Dopingprävention im Sport nachweisen.
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Welche Unterlagen benötige ich?
- Antrag auf eine Zuwendung aus Sportfördermitteln
- Gegebenenfalls weitere erforderliche Anlagen
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Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Antrag bis 30.06. des Jahres, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, stellen.
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Rechtsgrundlage
- Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (VV/VV-K zu § 44 LHO)
- Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (Sportförderrichtlinie)
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Was sollte ich noch wissen?
Bitte beachten Sie, dass Ausgaben für Reisekosten, Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung und Verbrauchsmaterial nicht gefördert werden können.
Die Förderung wird nachrangig zu anderen Förderungen gewährt.
Bei einer Landesförderung ist durch öffentlichkeitswirksame Darstellung auf das »Sportland Schleswig-Holstein« hinzuweisen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
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