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Sportförderung für Maßnahmen und Einrichtungen des Spitzen- und Leistungssports beantragen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Sie können als Einrichtung, welche den Spitzen- und Leistungssport unterstützt, eine Förderung des Landes Schleswig-Holstein erhalten.

Die Förderung dient nicht nur der Unterstützung von Athletinnen und Athleten auf ihrem Weg zu nationalen und internationalen Erfolgen, sondern auch der Förderung eines gesunden und aktiven Lebensstils in der Bevölkerung. Durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Ihre Infrastruktur und Ihre Projekte trägt das Land Schleswig-Holstein zur Stärkung des Sports bei, unterstützt Talente und ermöglicht eine breite Teilnahme am sportlichen Leben.

Sie können eine Förderung von höchstens 80 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Sie müssen eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 % erbringen. Die Mindestfördersumme beträgt 10.000,00 Euro pro Maßnahme. Sie müssen die personellen und sachlichen Folgekosten selbst zahlen.

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Verfahrensablauf

  • Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es mit allen gegebenenfalls nötigen Unterlagen an die im Antrag angegebene zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie bekommen eine Nachricht dazu, ob Sie die Förderung erhalten.

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An wen muss ich mich wenden?

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Referat IV 34

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Voraussetzungen

  • Sie beantragen die Förderung als:
    • Gemeinde/kreisangehörige, kreisfreie Stadt/Amt/Kreis
    • Gemeinnütziger Verband
    • Spitzensportverband
    • Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein
    • deutsche Sportvereine in Nordschleswig, wenn Sie Träger der Maßnahme sind
  • Sie haben das Vorhaben bereits vollständig geplant, aber noch nicht begonnen.
  • Das Vorhaben findet in Schleswig-Holstein statt.
  • Sie beantragen eine Förderung in Höhe von mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme.

Falls Sie eine Förderung für Maßnahmen beantragen, deren Realisierung im Rahmen alternativer Finanzierungsmodelle erfolgt:

  • Sie sind als Antragstellerin/Antragsteller Eigentümerin/Eigentümer der geförderten Infrastruktur oder werden es bei Fertigstellung
  • Sie können nachweisen, dass das Finanzierungsmodell mindestens ebenso wirtschaftlich ist wie eine herkömmliche Finanzierung
  • Sie können nachweisen, dass das Vergaberecht eingehalten wurde

Falls Sie als Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein eine Förderung beantragen wollen

  • Ihre Nachwuchs-Athletinnen und Nachwuchs-Athleten haben ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein und/oder sind Mitglieder in einem schleswig-holsteinischen Verein.

Falls Sie als Sportverein oder -verband eine Förderung beantragen wollen

  • Müssen Sie Maßnahmen für die Prävention sexualisierter Gewalt und für die Dopingprävention im Sport nachweisen.

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antrag auf eine Zuwendung aus Sportfördermitteln
  • Gegebenenfalls weitere erforderliche Anlagen
     

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Welche Fristen muss ich beachten?

Antrag muss vor Beginn Ihres Vorhabens des Leistungs- und Spitzensports gestellt sein.

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Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie, dass Ausgaben für Reisekosten, Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung und Verbrauchsmaterial nicht gefördert werden können.

Die Förderung wird nachrangig zu anderen Förderungen gewährt.

Bei einer Landesförderung ist durch öffentlichkeitswirksame Darstellung auf das »Sportland Schleswig-Holstein« hinzuweisen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.12.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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