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Steuerfahndung / Bußgeld- und Strafsachenstelle

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Aufgabe der Steuerfahndung ist es, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu ermitteln sowie die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Bei Verdacht einer Steuerhinterziehung kann jeder gegenüber der Steuerfahndung Anzeige erstatten. Auch anonyme Anzeigen sind möglich. Namentliche Anzeigen besitzen in der Regel aber höhere Erfolgsaussichten, weil sie Rückfragen ermöglichen.

Die Bußgeld- und Strafsachenstelle ist die »Staatsanwaltschaft« des Finanzamts. Sie leitet Ermittlungen im Steuerstrafverfahren und kann Strafbefehle beantragen oder Bußgeldbescheide erlassen. In bestimmten Fällen arbeitet sie hierbei mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Sie ist zudem für die Bearbeitung von Selbstanzeigen zuständig.

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An wen muss ich mich wenden?

Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste.

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Welche Unterlagen benötige ich?

Keine.

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Welche Gebühren fallen an?

Keine.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

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Rechtsgrundlage

  • §§ 369 ff. Abgabenordnung (AO)
  • Strafprozessordnung (StPO),
  • Strafgesetzbuch (StGB),
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten  (OWiG)
     

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Formulare

Keine.

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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