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Was erledige ich wo?

Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Volltext

Wenn Sie zur

  • Herstellung,
  • Gewinnung,
  • Aufbewahrung oder
  • Vermehrung

von Stoffen, Produkten oder Organismen Eingriffe oder Behandlungen an Wirbeltieren durchführen wollen, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein können, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

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Ansprechpunkt

An das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

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Frist

Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Eingriffe oder Behandlungen erfolgen. Die Behörde kann die Frist auf Antrag verkürzen.

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Rechtsgrundlage(n)

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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