Tierkörperbeseitigung
Tierkörperbeseitigung
Was Sie wissen sollten
Die Tierkörperbeseitigung wird im Kreis durch die Firma SNP in Jagel durchgeführt und von der Veterinärverwaltung überwacht. In Schleswig-Holstein bestehen zwei Tierkörperbeseitigungsanstalten; die zweite Anlage befindet sich in Neumünster-Einfeld.
Die Einzugsbereiche sind durch Landesverordnung bestimmt. Die Firma SNP in Jagel entsorgt die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland, die Stadt Flensburg und die nördlichen Teile der Kreise Dithmarschen und Rendsburg-Eckernförde.
Tierkörper und Tierkörperteile sowie untaugliche Schlachtabfälle, sind grundsätzlich in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt zu beseitigen.
Gefallene oder getötete Tiere und sonstige Teile, deren sich der Besitzer entledigen will, sind durch ihn unverzüglich bei der Firma SNP in Jagel zur Abholung anzumelden und bis zur Abholung getrennt von Abfällen so zu verwahren, dass Menschen nicht unbefugt und Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen. Sie sind vor Witterungseinflüssen geschützt zu verwahren.
Hinweis:
Vergessen Sie bitte nicht die Meldung für Rinder per Post bei der LKD bzw. per Internet bei der HIT-Datenbank.
Die Meldung bei verendeten oder getöteten Tieren ist als "Versendung" oder "Tötung" anzugeben.
Die Meldung "Abgang" gilt nur für Tiere, die den Bestand lebend verlassen, also verkauft an anderen Tierhalter, Händler oder zur Schlachtung. Falsche Angaben führen zu "Meldekettenfehlern".
Die Tierkörperbeseitigungsanstalt ist zur unverzüglichen Abholung verpflichtet und bemüht. Sollten dennoch einmal Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte direkt an die
- Rendac Jagel GmbH & Co. KG
Boklunder Weg
24878 Jagel
Telefon: 04624 80 24 24 - oder an die Veterinärverwaltung.
Weitere Informationen erhalten Sie bei: