Verlängerung einer zugelassenen Sorte beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn die Zulassung einer von Ihnen oder anderen eingetrage¬nen Züchterinnen und Züchtern vertriebenen Pflanzensorte ausläuft, kann jeder der eingetragenen Züchter oder jede eingetragene Züchterin eine Verlängerung der Zulassung beim Bundessortenamt (BSA) beantragen. Die erfolgreiche Verlängerung wird dann für alle weiteren Züchter und Züchterinnen eingetragen.
Das BSA entscheidet, ob eine landwirtschaftliche Pflanzensorte für weitere 10 Jahre zugelassen wird. Die Zulassung von Reb- und Obstsorten kann für weitere 20 Jahre verlängert werden.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Antrag auf Verlängerung der Sortenzulassung online, per Post oder per Fax beim BSA einreichen.
Online:
- Gehen Sie auf die Internetseite des BSA und füllen Sie das Antragsformular (»Antrag auf Verlängerung der Sortenzulassung«) aus.
-
Um das Formular nutzen zu können, benötigen Sie
- Ihre Züchternummer (wird im Blatt für Sortenwesen veröffentlicht) und
- ein Passwort (wird auf Anforderung vergeben).
- Senden Sie den Antrag online ab.
Per Post oder per Fax:
- Alternativ können Sie die Formulare nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Fax an das BSA schicken.
Fehlen Ihnen fachliche Informationen für die Antragsformulare, wenden Sie sich bitte direkt an die Sortenverwaltung in Referat 104.
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Voraussetzungen
- Das BSA hat die Sorte bereits zugelassen.
- Die registerlichen Voraussetzungen werden erfüllt, das heißt, die Sorte ist noch unterscheidbar, homogen und beständig.
- Die Anbau- und Marktbedeutung rechtfertigt eine Verlängerung oder die Verlängerung ist zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen erforderlich.
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Welche Unterlagen benötige ich?
- Formloser Antrag auf Verlängerung der Sorte oder Nutzung des Formulars auf der Internetseite des BSA.
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Welche Gebühren fallen an?
- Für die Entscheidung über die Verlängerung einer Sortenzulassung fallen Kosten an.
Die genauen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der BMELBGebV (Abschnitt 16: Saatgutverkehrsgesetz und Sortenschutzgesetz).
Zahlungsweise: Überweisung
Gebühr: 450,00 EUR (Vorkasse: nein)
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Welche Fristen muss ich beachten?
- 2 Jahr(e)
- Den Antrag auf Verlängerung müssen Sie spätestens 2 Jahre vor Ablauf der Sortenzulassung stellen. Eine bereits zugelassene landwirtschaftliche Pflanzensorte wird für weitere 10 Jahre, bereits zugelassene Reb- und Obstsorten weitere 20 Jahre zugelassen. Entscheidet das BSA über einen Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Sortenzulassung nicht unanfechtbar, so verlängert sich die Dauer der Sortenzulassung bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung. Wenn das BSA die Verlängerung ablehnt, kann es für die Anerkennung und den Vertrieb dieser Sorte eine Auslauffrist bis spätestens zum 30. Juni des 3. Jahres nach Ablauf der Zulassungsdauer setzen.
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Bearbeitungsdauer
- 2 Jahr(e)
- Verlängerung ist zwei Jahre vor Zulassungsende zu beantragen. Über die Verlängerung wird mit Ende der Zulassung entschieden.
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Rechtsgrundlage
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Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Verwaltungsgerichtliche Klage
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Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
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Urheber
Bundessortenamt (BSA)
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Onlinedienste
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