Wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen
Was Sie wissen sollten
Nach den einschlägigen wasserrechtlichen Vorschriften sind die Gewässer so zu nutzen, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit dienen und dass vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben. Außerdem ist es unser Ziel, dass der Zustand der Gewässer weiter verbessert wird. Bestimmte Nutzungen der Gewässer (z.B. Einleitungen oder Entnahmen) bedürfen daher einer Genehmigung oder einer Erlaubnis.
Für die folgenden Maßnahmen ist ein entsprechender Antrag erforderlich:
Bitte klicken Sie auf den Namen, um die Erreichbarkeit Ihres Ansprechpartners zu erhalten !
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Wasserentnahme aus dem Grundwasser:
In diesem Bereich wird die Kontaktaufnahme vor der Erstellung der Planungsunterlagen empfohlen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Meike Schröder
Kreis Schleswig-Flensburg
3-660 Umwelt
3-662.2 Boden und Grundwasser
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
- Telefon: 0462187 396
- Fax: 0462187 588
- E-Mail: Meike.Schroeder@schleswig-flensburg.de
- Raum: 404
- Internet: www.schleswig-flensburg.de
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Einleitung von gereinigtem Abwasser oder gesammeltem Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer oder das Grundwasser:
In diesem Bereich wird die Kontaktaufnahme vor der Erstellung der Planungsunterlagen empfohlen.
Ihre Ansprechpartner:
Stephanie Möller
Kreis Schleswig-Flensburg
3-660 Umwelt
3-662.1 Wasserwirtschaft
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
- Telefon: 0462187 446
- Fax: 0462187 588
- E-Mail: stephanie.moeller@schleswig-flensburg.de
- Raum: 431
- Internet: www.schleswig-flensburg.de
Jörn Jäger
Kreis Schleswig-Flensburg
3-660 Umwelt
3-662.1 Wasserwirtschaft
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
- Telefon: 0462187 375
- Fax: 0462187 588
- E-Mail: Joern.Jaeger@schleswig-flensburg.de
- Raum: 433
- Internet: www.schleswig-flensburg.de
Download: Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser
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Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau, z.B. die Verrohrung eines Grabens):
In diesem Bereich wird die Kontaktaufnahme vor der Erstellung der Planungsunterlagen empfohlen.
Ihre Ansprechpartner:
Torsten Arms
Kreis Schleswig-Flensburg
3-660 Umwelt
3-662.1 Wasserwirtschaft
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
- Telefon: 0462187 377
- Fax: 0462187 588
- E-Mail: Torsten.Arms@schleswig-flensburg.de
- Raum: 436
- Internet: www.schleswig-flensburg.de
Alexander Gassel
Kreis Schleswig-Flensburg
3-660 Umwelt
3-662.1 Wasserwirtschaft
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
- Telefon: 0462187 605
- Fax: 0462187 588
- E-Mail: alexander.gassel@schleswig-flensburg.de
- Raum: 436 a
- Internet: www.schleswig-flensburg.de
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Bau und Betrieb sowie wesentliche Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage (ausgenommen sind Hauskläranlagen mit bis zu 8 m³ Schmutzwasseranfall pro Tag):
In diesem Bereich wird die Kontaktaufnahme vor der Erstellung der Planungsunterlagen empfohlen.
Ihre Ansprechpartner:
Stephanie Möller
Kreis Schleswig-Flensburg
3-660 Umwelt
3-662.1 Wasserwirtschaft
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
- Telefon: 0462187 446
- Fax: 0462187 588
- E-Mail: stephanie.moeller@schleswig-flensburg.de
- Raum: 431
- Internet: www.schleswig-flensburg.de
Jörn Jäger
Kreis Schleswig-Flensburg
3-660 Umwelt
3-662.1 Wasserwirtschaft
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
- Telefon: 0462187 375
- Fax: 0462187 588
- E-Mail: Joern.Jaeger@schleswig-flensburg.de
- Raum: 433
- Internet: www.schleswig-flensburg.de
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Errichtung oder wesentliche Veränderung einer Anlage an oder in einem Gewässer (z.B. eine Gewässerkreuzung mit einer baulichen Anlage wie zum Beispiel eine Grabenüberfahrt):
In diesem Bereich wird die Kontaktaufnahme vor der Erstellung der Planungsunterlagen empfohlen.
Ihre Ansprechpartner:
Torsten Arms
Kreis Schleswig-Flensburg
3-660 Umwelt
3-662.1 Wasserwirtschaft
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
- Telefon: 0462187 377
- Fax: 0462187 588
- E-Mail: Torsten.Arms@schleswig-flensburg.de
- Raum: 436
- Internet: www.schleswig-flensburg.de
Alexander Gassel
Kreis Schleswig-Flensburg
3-660 Umwelt
3-662.1 Wasserwirtschaft
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
- Telefon: 0462187 605
- Fax: 0462187 588
- E-Mail: alexander.gassel@schleswig-flensburg.de
- Raum: 436 a
- Internet: www.schleswig-flensburg.de
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Bau und Betrieb von Hauskläranlagen mit bis zum 8 m³ Schmutzwasseranfall pro Tag.
Ihre Ansprechpartner:
Falko Hohmann
Kreis Schleswig-Flensburg
3-660 Umwelt
3-662.1 Wasserwirtschaft
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
- Telefon: 0462187 682
- Fax: 0462187 588
- E-Mail: falko.hohmann@schleswig-flensburg.de
- Raum: 432
- Internet: www.schleswig-flensburg.de
Folgende Unterlagen werden benötigt
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis und Zulassung einer Grundstückskläranlage nach DIN 4261 (erhältlich im Buchhandel oder beim Deutschen Gemeindeverlag GmbH, Jägersberg 17, 24102 Kiel),
- Flurkarte,
- Lageplan 1:500 mit Entwässerungszeichnung,
- Kläranlagenzeichnung,
- Zeichnung der Nachkläranlage.
Download: 1. Merkblatt Kleinkläranlagen; 2. Liste zugelassener Wartungsunternehmen
Rechtsvorschriften
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.
Dokumente
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer oder in das GrundwasserPDF-Datei: (PDF, 305 kB)
- Merkblatt KleinkläranlagenPDF-Datei: (PDF, 766 kB)
- Liste Wartungsfirmen Stand 22.11.2021PDF-Datei: (PDF, 46 kB)