Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes (BKA) für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Die zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes (BKA) für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen nimmt Hinweise von Bürgern entgegen, die
- sich durch rechtsextremistische Gewalt selbst gefährdet sehen oder
- von rechtsextremistischen Gewalttätern bedroht werden.
Sie leitet diese an die zuständigen Landespolizeibehörden weiter.
Sollte eine akute Gefahr für Leib oder Leben bestehen, muss der polizeiliche Notruf 110 gewählt werden.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
An die Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen:
Tel.:
+49 2225-8924240
(täglich 00:00 - 24:00)
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundeskriminialamtes (BKA).
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.