Zulassungsstelle
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle
zusätzlich Dienstagsnachmittag von 13:30 - 15:30 Uhr und Donnerstagnachmittag von 13.30 - 16.30 Uhr
Terminvergabe Zulassungsstelle Schleswig / Flensburg und Onlinedienste
Achtung: Die Zulassungsstelle in Schleswig ist umgezogen und befindet sich ab sofort in der St. Jürgener Straße 49, 24837 Schleswig!
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an unsere Kolleg*innen (siehe Randspalte)
Öffnungszeiten Schleswig
Die Zulassungsstelle in Schleswig bietet ihre Leistungen zu folgenden Zeiten an:
Mo. 07:30 - 12:00 Uhr
Di. 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Flensburg
Die Zulassungsstelle in Flensburg bietet ihre Leistungen zu folgenden Zeiten an:
Mo. 07:30 - 12:00 Uhr
Di. 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uh
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es trotz Termin zu Wartezeiten kommen kann.
Alternativ können Sie auch die Zulassungs-Box nutzen (ausschließlich Flensburg).
Folgende Anliegen können Sie hier online erledigen:
- Abmeldungen für Fahrzeuge und Anhänger, welche ab dem 01.01.2015 mit neuen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen worden sind.
- Zukünftig auch: Neuzulassungen (fabrikneues Fahrzeug)
Von der Online-Bearbeitung ausgeschlossen sind Sonderkennzeichen (rote und grüne Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, „E“ und „H“-Kennzeichen, Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen).
Was Sie wissen sollten
Im Kreis Schleswig-Flensburg stehen Ihnen in Schleswig, St. Jürgener Straße 49 und in Flensburg, Gutenbergstraße 23, Zulassungsstellen zur Verfügung.
- Bei Zulassung für Dritte ist eine Vollmacht des Fahrzeughalters vorzulegen.
- Bei Zulassung auf Firmen ist ein Handelsregisterauszug oder eine Eintragung in der Handwerksrolle erforderlich.
- Bei Zulassung auf Minderjährige ist eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter) vorzulegen.
- Bei Zulassung auf eine Person oder einen Betrieb mit Steuervergünstigungen bzw. Steuerbefreiungsmerkmalen bitte das entsprechende Formular zur Steuervergünstigung/-befreiung ausfüllen und mibringen Vordrucke finden Sie hier.