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Bodenschutz

Ein Aufgabenbereich der Unteren Bodenschutzbehörden, der in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist der vorsorgende Bodenschutz.

 In § 4 Absatz 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes heißt es: „Jeder, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden“.

Als wichtiger Bestandteil unseres Ökosystems übernimmt der Boden vielfältige Funktionen im Naturhaushalt als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen und stellt als Anbaufläche für Nahrungsmittel und Energiepflanzen eine wertvolle Ressource dar.

Ziel des Bodenschutzes ist es, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Der Vorsorgegedanke beinhaltet den Schutz der natürlichen Ressourcen und Lebensgrundlagen, bevor Gefährdungen auftreten. Dabei unterscheidet man zwischen stofflicher (siehe „Altlasten“) und nichtstofflicher Beeinträchtigung von Böden. Unter nichtstofflicher Beeinträchtigung versteht man Schäden, die durch Versiegelung, Verdichtung, Vermischung der Bodenhorizonte, Veränderung des Bodengefüges, Umlagerung, Erosion oder Vernässung entstehen.
 
Die Belange des vorsorgenden Bodenschutzes sind daher bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, in Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, beim Bau von Leitungstrassen und Verkehrsanlagen (Linienbaustellen) und bei der Erschließung von Baugebieten möglichst frühzeitig und umfassend zu berücksichtigen.
 
Das besondere Augenmerk richtet sich dabei auf Minimierung von Flächenverbrauch und Oberflächenversiegelung. Grundsätzlich ist die bodenschonende Ausführung und Abwicklung von Erdbaumaßnahmen zu beachten. Hierzu zählen zum Beispiel sortenreine Trennung der einzelnen Bodenschichten bei Aushub, Lagerung und Wiedereinbau, Vermeidung von Verdichtungsschäden durch Einsatz von an die Bodenverhältnisse angepassten Fahrzeugen und Lastverteilungsplatten, besonderer Schutz des Mutterbodens, Berücksichtigung der Witterungsverhältnisse und vieles mehr.

Bei größeren Baumaßnahmen ist eine bodenkundige Fachplaner*in als bodenkundliche Baubegleitung vorzusehen, die als Schnittstelle zwischen Bauherr*in, Behörde, Architekt*in, Fachplanung und ausführenden Firmen fungiert.


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