Bodenrichtwerte
Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. In bebauten Gebieten werden die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Sie sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen und haben keine bindende Wirkung.
Hinweis:
Die Feststellung des genauen Wertes eines einzelnen Grundstücks kann nur durch ein Wertgutachten erfolgen.
Des Weiteren werden die Bodenrichtwerte über die nachstehenden Links zum Download zur Verfügung gestellt. Außerdem können hier ergänzende Daten zum Immobilienmarkt abgerufen werden.
Schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bzw. die Anforderung dieser sind gebührenpflichtig. Die zu erhebende Gebühr ergibt sich aus Tarifstelle 1 - 5 der Satzung des Kreises Schleswig-Flensburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg und staffelt sich wie folgt:
2 | Auskünfte und Auszüge aus dem Nachweis der Bodenrichtwerte | Gebühr in Euro |
2.1 | Schriftliche Bodenrichtwertauskunft für den ersten Bodenrichtwert je weiterer Bodenrichtwert |
50,00 5,00 |
2.2 | Auszug aus der Bodenrichtwertkarte inklusive Legende | 50,00 |
2.3 | Auszug aus der Bodenrichtwertkarte als digitale Datei | 100,00 |
Die komplette Gebührenübersicht finden sie hier.
Kontakt
Herr Jasper Thiesen »
Kreisentwicklung, Bau und Umwelt