Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie
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gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
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gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
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eine Sammelstelle betreiben wollen,
müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter)
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Welche Unterlagen benötige ich?
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift
- im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Die Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
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Rechtsgrundlage
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Formulare
Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß ViehVerkV können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.
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Was sollte ich noch wissen?
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Urheber
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