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Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen, ist dieses häufig noch abgemeldet. In dem Fall müssen Sie das Fahrzeug wieder anmelden, um es im Straßenverkehr nutzen zu können.

Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. 

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