Gutscheinmaßnahmen
Es ist auch möglich, dass Kund*innen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, im Rahmen von sogenannten „Gutscheinförderungen“ an Maßnahmen der Beruflichen Eingliederung teilnehmen. Hierbei handelt es sich um Ermessensleistungen, d.h. die Entscheidung trifft das Fallmanagement des jeweiligen Sozialzentrums. Darüber hinaus benötigen Anbieter*innen eine gültige Zertifizierung. Dieses gilt für die Träger*in selbst, wie auch für das Angebot.
Informationsmaterialien können an das Maßnahmemanagement des Kreises Schleswig-Flensburg gesendet werden, die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.