Wer muss einen besonderen Antrag stellen?
Bezieher*innen von Wohngeld und Kindergeldzuschlag müssen einen gesonderten Antrag für jede einzelne Bildungs- und Teilhabeleistung stellen.
Bezieher*innen von Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt und Asylbewerberleistungen erhalten die Leistungen ohne besonderen Antrag, wenn der Bedarf geltend gemacht und nachgewiesen wurde. Nur Lernförderung muss extra beim zuständigen Sozialzentrum angefragt werden.