Schulbedarf
Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden bei Schülerinnen und Schülern 130 € zum 1. August und 65 € zum 1. Februar eines jeden Jahres berücksichtigt. Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich, außer bei dem Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag.
Die Leistung wird direkt vom Sozialzentrum gezahlt.