- Bitte stellen Sie den Sachverhalt möglichst detailliert dar und legen Sie vorhandene Unterlagen vor (z.B. Schwerbehindertenausweis, Fetstellungsbescheid über die Art der Behinderung, ggf. auch Arbeitsplatzbeschreibungen, medizinische Stellungnahmen/Gutachten)
- Die Zuständigkeit ergibt sich in der Regel aus dem Sitz des Betriebes/der Dienststelle, unabhängig vom Wohnort des Schwerbehinderten
- Sofern die Vertretung durch einen Dritten (Rechtsanwalt, Gewerkschaft, Arbeitgeberverband etc.) erfolgen soll, ist eine schriftlliche Vollmacht vorzulegen