Grundstückseigentümer müssen sich grundsätzlich auch um die Beseitigung von aufgedrängtem Abfall auf dem eigenen Grundstück kümmern, der gegen Ihren Willen darauf abgelagert worden ist.
Grundstückseigentümer müssen sich grundsätzlich auch um die Beseitigung von aufgedrängtem Abfall auf dem eigenen Grundstück kümmern, der gegen Ihren Willen darauf abgelagert worden ist.