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Zulassungsstellen / Führerscheinstellen Kreis Schleswig-Flensburg: Öffnungszeiten, Terminvergabe und Online-Dienste

Achtung: Die Zulassungsstelle / Führerscheinstelle in Schleswig ist umgezogen und befindet sich ab sofort in der St. Jürgener Straße 49, 24837 Schleswig!

Termine bei den Zulassungsstellen/Führerscheinstellen Schleswig und Flensburg können ausschließlich online vereinbart werden.
Zur Online-Terminvergabe kommen Sie hier.

Kontakt Zulassungsstellen:

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an unsere Kolleg*innen unter

Zulassungsstelle Schleswig und Flensburg

Telefon: 04621 87-820

E-Mail: kfz-zulassung@schleswig-flensburg.de
E-Mail: zulassungfl@schleswig-flensburg.de

Telefonische Sprechzeiten: 

  • Montag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
  • Dienstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
  • Mittwoch 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
  • Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
  • Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten in Schleswig nach vorheriger Terminvereinbarung:

  • Montag 07:30 - 12:00 Uhr
  • Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
  • Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
  • Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
  • Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten in Flensburg nach vorheriger Terminvereinbarung:

  • Montag 07:30 - 12:00 Uhr
  • Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
  • Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
  • Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
  • Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Der Besuch der Zulassungsstelle/Führerscheinstelle ist nur nach erfolgter Terminvereinbarung möglich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es trotz Termin zu Wartezeiten kommen kann. Hier können Sie einen Termin vereinbaren.

Folgende Anliegen können online über den Link: https://www.schleswig-flensburg.de/Informationen-für/Kfz-Halter/i-kfz-Online-Dienste-/ durchgeführt werden:

  • Abmeldungen für Fahrzeuge und Anhänger, welche ab dem 01.01.2015 mit neuen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen worden sind.
  • Adressänderung, sofern die Zulassungsbescheinigung Teil I ab dem 01.01.2015 ausgestellt worden ist.
  • Neuzulassungen (fabrikneues Fahrzeug)
  • Wiederzulassungen und Umschreibungen, sofern die Zulassungsbescheinigung Teil I ab dem 01.01.2015 und die Zulassungsbescheinigung Teil II ab dem 01.01.2018 ausgestellt
    worden ist.

Von der Online-Bearbeitung ausgeschlossen sind Sonderkennzeichen (rote und grüne Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, „E“ und „H“-Kennzeichen, Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen).

Weitere Voraussetzungen, siehe auf der oben angegebenen Portalseite.

Alle Infos und Leistungen der Zulassungsstellen


Führerscheinstelle Flensburg:

0461 8115-141, 142 und 143 oder fuehrerscheinfl@schleswig-flensburg.de

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