An wen muss ich mich wenden?
- An die Städte und Gemeinden für eine Entwässerungsgenehmigung (Einleitung in eine öffentliche Kanalisation)
- An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörde) im Falle einer Direkteinleitung in ein Gewässer (Oberflächengewässer und Grundwasser)