Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Was Sie wissen sollten:

Für ordnungsrechtliche Bauangelegenheiten ist insbesondere die Landesbauordnung (LBO) für das Land Schleswig-Holstein maßgebend, welche verschiedene Verfahren enthält:

  • das Vorbescheidverfahren nach § 75 Landesbauordnung,
  • das Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Landesbauordnung mit einer umfassenden Prüfung,
  • das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 62 Landesbauordnung und
  • das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Landesbauordnung mit einer eingeschränkten Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen
nach oben zurück