Anspruchsberechtig sind:
- Kinder mit seelischer Behinderung (Leistung nach dem Sozialgesetzbuch Acht - SGB VIII) und/oder
- Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung (Leistung nach dem Sozialgesetzbuch Neun - SGB IX)
Die Kinder müssen durch die Beeinträchtigung in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind.