Die Eltern des Kindes oder andere sorgeberechtigte Personen nehmen Kontakt mit der zuständigen Teilhabemanagerin (siehe unten)
auf und vereinbaren einen Termin für eine Erstberatung.
Dieser Termin kann im häuslichen Umfeld, in der Kindertagesstätte, in den Räumen der Kreisverwaltung oder an einem neutralen Ort stattfinden.