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Wie werde ich und wie werden meine Kinder versorgt?

Ihnen stehen nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Die Leistungen nach dem AsylbLG beinhaltet folgende Leistungen:

  • Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushaltes (notwendiger Bedarf)
  • Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf)
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

Bei besonderen Umständen sind gegebenenfalls auch weitere Leistungen möglich, die im Einzelfall bewilligt werden.Die Leistungshöhe kann nicht genau beziffert werden, da diese anhand der persönlichen Bedarfe berechnet wird.

Für Kinder bis zum Eintritt in die Schule gibt es grundsätzlich die Möglichkeit eine Kindertagesbetreuung zu nutzen. Für Schulkinder findet zunächst ein Unterricht in „Deutsch als Zweitsprache“ statt. Erwachsene können sich für Sprach- und Integrationskurse anmelden. Über Näheres wird an Ihrem Wohnort informiert.

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