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Heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind

Leistungsbeschreibung

Bei den heilpädagogischen Leistungen handelt es sich um eine Leistung der Eingliederungshilfe für Kinder ab Geburt bis zur Einschulung.

Diese heilpädagogischen Leistungen sollen

  • eine drohende Behinderung abwenden.
  • den fortschreitenden Verlauf einer Behinderung verlangsamen.
  • die Folgen einer Behinderung beseitigen oder mildern.

Anspruchsberechtigt

Anspruchsberechtig sind:

  • Kinder mit seelischer Behinderung (Leistung nach dem Sozialgesetzbuch Acht - SGB VIII) und/oder
  • Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung (Leistung nach dem Sozialgesetzbuch Neun - SGB IX)

Die Kinder müssen durch die Beeinträchtigung in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind.  

Heilpädagogische Leistungen sind:

  • Förderung im häuslichen Umfeld
  • Förderung im Regelkindergarten vor Ort 
  • Förderung in einer Tagespflegestelle
  • Betreuung in einer Integrationsgruppe 
  • Betreuung in einer Kleingruppe einer heilpädagogischen Kindertagesstätte   
  • Förderung in einer vom Kinderarzt verordneten Komplexleistung in einer Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF). Diese Komplexleistung umfasst eine heilpädagogische Förderung in Verbindung mit therapeutischen Maßnahmen wie z.B. Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie, die in der IFF stattfindet.

Die unterschiedlichen Maßnahmen orientieren sich am individuellen Bedarf des Kindes. Dieser Bedarf wird im Rahmen der Antragsprüfung festgestellt. 

Antragstellung

Die Eltern des Kindes oder andere sorgeberechtigte Personen nehmen Kontakt mit der zuständigen Teilhabemanagerin (siehe unten)
auf und vereinbaren einen Termin für eine Erstberatung.
Dieser Termin kann im häuslichen Umfeld, in der Kindertagesstätte, in den Räumen der Kreisverwaltung oder an einem neutralen Ort stattfinden.

Antragsbearbeitung

Soweit die Erstberatung in eine Antragstellung mündet, werden entsprechende Formulare zum Ausfüllen ausgehändigt,
gegebenenfalls ein Untersuchungstermin beim Fachdienst Gesundheit zur Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme vereinbart, sowie eine Verhaltensbeobachtung des Kindes im Kindergarten vorgenommen.

Welche Maßnahme in welchem Umfang für das Kind geeignet und notwendig ist, wird dann durch dasTeilhabemanagement ermittelt und in einem Bescheid festgelegt.

In die Entscheidung fließen auch Berichte von Eltern, Erzieher*innen, Ärzt*innen, Heilpädagog*innen und behandelnden Therapeut*innen ein.

Ihre Ansprechpersonen


Teilhabemanagement


Zuständigkeitsbereich

Telefonnummer
04621/87-

Carola Banski

Ämter Hürup, Langballig, Mittelangeln, Stadt Glücksburg, Kreiskinder in Flensburg

-8525

Tanja Brauer

Amt Handewitt, Gemeinde Großenwiehe (außer dän. Kita)

-8511

Annina Freund

Ämter Arensharde inkl. HPT Schuby (außer Hollingstedt), Kropp-Stapelholm (Groß-Rheide, Börm, Bergenhusen, Stapel)
Stadt Schleswig (ADS Kitas, DRK Kita, Kitas der Rechtsform e.V. )

-8619

Mareike Gröttrup

Ämter Oeversee, Arensharde (nur Hollingstedt), Eggebek (nur Kleinjörl)

- 8708

Wiebke Jensen

Ämter Süderbrarup (inkl. HPT), Kropp-Stapelholm (Kropp, Tetenhusen, Erfde), Schafflund (nur Lindewitt),
HPT Schuby

- 7863

Hanna Jonschker

Ämter Süderbrarup (inkl. HPT), Kropp-Stapelholm (Kropp, Tetenhusen, Erfde), Schafflund (nur Lindewitt),
HPT Schuby

- 7863

Mareike Gröttrup

Ämter Oeversee, Arensharde (nur Hollingstedt), Eggebek (nur Kleinjörl)

-8708

Hanna Jonschker

Ämter Schafflund (außer Großenwiehe, Lindewitt), Eggebek (Eggebek und Langstedt)

-8661

Maria Kroll

Amt Südangeln (außer Struxdorf), HPT Süderbrarup

-8755

Katrin Marxen

Gemeinde Harrislee
Schleswig (dän. Kitas)
Amt Südangeln (nur Struxdorf)

-8512

Katrin Meifort

Amt Haddeby inkl. IFF
Schleswig (städt. Kitas)

-8523

Janina Westerwelle


-8901

Jutta Widereck

Stadt Kappeln
Ämter Kappeln-Land, Geltinger Bucht, Eggebek (Wanderup, Jerrisbek), Schafflund (nur dän. Kita Großenwiehe)
Schleswig (evangel. Kitas, Schleikids, häuslich und IFF Busdorf)

- 7852


Anna Lena Detlefsen

duales Studium

-8716

E-Mail-Adresse: vorname.nachname@schleswig-flensburg.de oder eingliederungshilfe@schleswig-flensburg.de 

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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