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Impfung gegen Gürtelrose (Herpes Zoster)

Die Gürtelrose wird durch das gleiche Virus ausgelöst wie die Windpocken (Varizella-Zoster-Virus). Bei der ersten Ansteckung zeigt sich in fast allen Fällen die typische Erkrankung der Windpocken. Das Virus bleibt aber auch nach einer überstandenen Infektion im Körper. Es versteckt sich sozusagen in bestimmten Nervenzellen und entgeht so dem Immunsystem.

Wenn das Immunsystem dann geschwächt wird, beispielsweise im Alter und bei schweren Erkrankungen oder Stress, können die Viren wieder aktiv werden. Sie rufen dann  einen schmerzhaften Ausschlag hervorrufen.  Dieser betrifft dann oft nur bestimmte Hautstellen, selten den ganzen Körper. Jetzt spricht man von Gürtelrose (Zoster). Komplikationen könne auftreten, wenn zum Beispiel das Auge mit betroffen ist. Die Nervenentzündungen können aber auch nach dem Abklingen des Ausschlags noch für längere Zeit Schmerzen verursachen, die oft nur schwer zu behandeln sind (postherpetische Neuralgie).

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Erwachsenen ab einem Alter von 60 Jahren die zweifache Impfung im Abstand von 2 bis 6 Monaten. Für Personen mit einem geschwächten Immunsystem oder mit schweren Grunderkrankungen wird die Impfung bereits ab 50 Jahren empfohlen (z.B. bei der Einnahme immunsuppressiver Medikamente, chronischen Erkrankungen der Lunge, der Niere oder Rheuma).

Wie lange der Impfschutz nach Impfung mit dem Totimpfstoff anhält, ist noch Gegenstand der Forschung. Bisherige Ergebnisse zeigen aber, dass der Impfschutz gegen Gürtelrose nach vier Jahren nur leicht abnimmt (von 98 auf 88 %). Weitere Studien weisen darauf hin, dass der Schutz noch länger anhält. 92 % der Geimpften waren innerhalb von vier Jahren nach der Impfung nicht erkrankt und vor durch Gürtelrose hervorgerufenen Nervenschmerzen (postherpetischer Neuralgie) waren 82 % geschützt.

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