An wen kann ich mich wenden?
Die Antragsannahme sowie die weitere Bearbeitung erfolgt in Ihrem zuständigen Sozialzentrum. Auch beantwortet Ihnen Ihr*e Ansprechpartner*in vor Ort Ihre Fragen im Zusammenhang mit der Ermäßigung der Kindergartengebühr und ist Ihnen behilflich beim Ausfüllen der notwendigen Vordrucke.