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Pflichten des Mieters

Nicht immer sind bauliche Mängel wie Wärmebrücken oder ein undichtes Dach Schuld daran, dass Feuchtigkeit und daraus Schimmel in der Wohnung entsteht. Auch durch falsches Lüften und Heizen kann die Feuchtigkeit in den Räumen so hoch werden, dass sie Schimmelbildung möglich macht. Als Mieter haben Sie die Pflicht, so mit der Wohnung umzugehen, dass möglichst keine Schäden entstehen.

Anzeigepflicht:

Als Mieter sind Sie derjenige, der den Schimmel als erster bemerkt. Sie haben eine Anzeigepflicht gegenüber Ihrem Vermieter, egal welcher Mangelan Ihrer Wohnung auffällt. Das bedeutet, dass Sie Ihren Vermieter – oder die zuständige Hausverwaltung – umgehend informieren müssen, wenn Sie irgendwo feuchte Wände oder Schimmel entdecken. Diese Anzeige sollte schriftlich erfolgen, zum Beispiel in Form einer E-Mail oder am besten per Einschreiben. Auf diese Weise können Sie im Falle eines Streites beweisen, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

Achtung: Wenn Sie Ihrem Vermieter nicht Bescheid geben, kann er später von Ihnen Schadensersatz verlangen, wenn größere Schäden entstehen (§ 536c Abs. 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Vor einer Mietminderung sollte auf jeden Fall eine schriftliche Anzeige mit einer angemessenen Frist erfolgen. Lassen Sie sich hierzu z. B. von Verbraucherzentralen oder Anwält*innen beraten.

Lüften und Heizen

Wie oft und wie lange täglich gelüftet werden muss, um Schimmel und Bauschäden sowie "dicke Luft" durch Innenraumschadstoffe zu vermeiden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Daher ist es kaum möglich, allgemeine Empfehlungen für alle Wohnverhältnisse zu geben. Es gibt jedoch ein paar Grundregeln.

Drei- bis viermal sollten Sie täglich für mehrere Minuten stoß- oder querlüftenlüften. Ein Kippen, also Schrägstellen der Fenster, ist nicht ausreichend. Feuchte Luft sollten Sie sofort nach dem Baden, Duschen und Kochen durch weit geöffnete Fenster raus lüften. In der Heizperiode sollten alle Wohn- und Schlafräume tagsüber auf mindestens 16 bis 18 Grad geheizt, auch wenn einige nur selten genutzt werden. Auch sollten kein Temperaturunterschiede von mehr als 5 Grad zwischen den Räumen herrschen. Bei einem schlechten Bauzustand ist oft eine höhere Temperatur erforderlich, um das Schimmelrisiko niedrig zu halten.

Wenn am Haus bauliche Veränderungen vorgenommen werden, ist es oft nötig, vermehrt zu lüften. Darüber muss Ihr Vermieter Sie allerdings informieren und darauf hinweisen, dass Sie anders als gewohnt lüften müssen. Das gilt vor allem bei Neubauten oder Sanierungen.

Kontrollieren Sie die Temperatur und Luftfeuchtigkeit in den Räumen mit einem Thermo-Hygrometer.

Heizkörper und kalte Wände nicht zustellen

Stellen Sie keine Möbel direkt vor Heizkörper oder kalte Außenwände, damit die Heizungsluft sich ungehindert ausbreiten und kalte Wandoberflächen erwärmen kann. Wenn großflächige Möbel direkt an der Außenwand stehen, kann zwischen diesen und der Wand keine Luftzirkulation stattfinden. Das verhindert das Abtrocknen der Wände und kann somit zu Schimmel führen. Ihr Vermieter kann Ihnen zwar nicht verbieten, Ihre Wohnung so einzurichten, wie es Ihnen gefällt, oder Ihnen sogar vorschreiben, wie Sie Schränke zu stellen haben (Landgericht Mannheim, Urteil vom 14.02.2007, Az.: 4 S 62/06). Dennoch ist es empfehlenswert, einen kleinen Spalt Platz zwischen Möbeln und Außenwänden zu lassen. Auf diese Weise gehen Sie auf Nummer sicher, dass Sie nicht für die Schimmelbildung verantwortlich sind.

Ausführliche Hinweise hierzu finden sie auch auf den Seiten der Verbraucherzentrale.

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