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Pflichten des Vermieters

Grundsätzlich muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Wohnung vertragsgemäß genutzt werden kann. Er ist also dafür verantwortlich, dass Mängel so schnell wie möglich behoben werden und muss die Kosten dafür tragen – außer die Mängel wurden vom Mieter verursacht. Die Beweislast liegt beim Vermieter. Er muss ausschließen können, dass bauliche Mängel die Ursache für den Schimmel oder andere Mängel sind.

Beseitigung des Mangels

Wenn der Schimmel durch äußere Einflüsse – wie zum Beispiel bauliche Mängel – entstanden ist, ist der Vermieter dazu verpflichtet, den Schimmel zu beseitigen und die Kosten dafür tragen. Bei Schimmel in der Wohnung sollte wären zwei bis vier Wochen eine angemessene Dauer, je nach Größe der befallenen Fläche. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Vermieter rechtzeitig schriftlich über den Mangel in Kenntnis gesetzt wird

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