Genehmigung für den Fang und Abschuss von Rabenvögeln
Was Sie wissen sollten - Vergrämungsmaßnahmen
Durch einige geschützte Tierarten wie z.B. die Saatkrähe, fühlen sich Menschen belästigt oder insbesondere in landwirtschaftlicher Hinsicht geschädigt, da diese Tiere in großer Anzahl pulkartig oder in Kolonien auftauchen.
Bei zu erwartenden erheblichen landwirtschaftlichen Schäden kann die Untere Naturschutzbehörde in eng beschränktem Umfang auf Antrag eine Fang- bzw. Abschussgenehmigung erteilen.
Fühlen sich Menschen in Siedlungsgebieten durch zum Beispiel den Lärm der Koloniebrüter belästigt, dann fällt das in den Zuständigkeitsbereich der Oberen Naturschutzbehörde.
Elstern und Rabenkrähen (Aaskrähen) fallen unter das Jagdrecht, die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Jagdbehörde.