Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden. Mehr Informationen zum Datenschutz
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) bei Fragen zur Straßenverkehrsordnung sowie bei Anordnungen und Prüfung der Schulwegsicherheit,
an die Landespolizei Schleswig-Holstein im Falle der Verkehrserziehung und -aufklärung (Verkehrsprävention),
an die Landesverkehrswacht / Landesfachberaterinnen und -berater für Verkehrserziehung, die Kreisfachberaterinnen und -berater sowie die Beauftragten an den Schulen, wenn es um Schulen geht,
an die Unfallkasse Nord (UK Nord) im Falle der Unfallprävention und gesetzlicher Unfallversicherung im öffentlichen Dienst.