Arbeitserlaubnis
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung ist grundsätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Eine solche Aufenthaltserlaubnis darf nur erteilt werden, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt und die entsprechende „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ eingereicht wurde. Sie können das aktuelle Formular auf der Webseite: "Make it in Germany" herunterladen.