Landesblindengeld / Blindenhilfe
Das Landesblindengeld ist eine Geldleistungen für blinde Menschen nach § 7 SGB XII, und kann beim Kreis Schleswig-Flensburg, Fachdienst Besondere Soziale Leistungen, beantragt werden.
Kontaktdaten finden Sie in unserem Familienwegweiser - Adressen.