Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
Sollten Sie als schwerbehinderte*r Angestellte*r eine Kündigung erhalten, kann der Fachdienst Besondere Soziale Leistungen die Zulässigkeit der Kündigung prüfen.
Kontaktdaten finden Sie in unserem Familienwegweiser - Adressen.