Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen beantragen
Leistungsbeschreibung
Leistungen der Sozialhilfe - Hilfen in anderen Lebenslagen - unterstützen Menschen in besonderen Situationen, zum Beispiel bei Krankheit, Behinderung oder anderen außergewöhnlichen Lebenslagen. Sie richten sich auch an Personen, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten können, jedoch aufgrund einer besonderen Bedarfssituation vorübergehend auf Unterstützung angewiesen sind. Entscheidend ist dabei, ob ihnen die Aufbringung der notwendigen Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
Zu den Hilfen in anderen Lebenslagen zählen unter anderem auch Bestattungskosten. Diese gelten nicht als Hilfen bei besonderen sozialen Schwierigkeiten, sondern werden rechtlich den Hilfen in anderen Lebenslagen zugeordnet.
Beispiele für Hilfen in anderen Lebenslagen sind:
- Bestattungskosten
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe)
- Altenhilfe (zum Beispiel Wohnung oder Heimplatz)
- Blindenhilfe
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
- Kreis oder kreisfreie Stadt
- Ämter und Gemeinden, wenn der Kreis dies an diese übertragen hat.
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Welche Unterlagen benötige ich?
Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
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Welche Gebühren fallen an?
Keine
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Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
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Rechtsgrundlage
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Urheber
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Onlinedienste
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