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Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage an oberirdischen Gewässern beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Anlage errichten oder wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage in, oberhalb von, unterhalb von, über oder an oberirdischen Gewässern vornehmen möchten, können Sie eine Genehmigung bei der Wasserbehörde beantragen. Anlagen können sein: Stauanlagen, Brücke, Überfahrt, Durchlass, Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung, Baumaßnahme am Gewässer, Leitungstrasse parallel zum Gewässer, Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen, Steg, Verwallung oder Geländeauffüllung/abtrag.

Anlagen können sein:

  • Stauanlagen,
  • Brücke,
  • Überfahrt,
  • Durchlass,
  • Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung,
  • Baumaßnahme am Gewässer,
  • Leitungstrasse parallel zum Gewässer,
  • Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen,
  • Steg,
  • Verwaltung oder Geländeauffüllung/-abtrag.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Genehmigung von Anlagen an oberirdischen Gewässern können Sie formlos beantragen.

- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag

- Sie erhalten eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Gegebenenfalls Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückeigentümers  
  • Gegebenenfalls Einverständniserklärung des Wasser- und Bodenverbandes

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Welche Gebühren fallen an?



  • Die Antragsstellung ist kostenfrei. Es entsteht möglicherweise eine Gebühr für das Verwaltungsverfahren, die mit Abschluss des Genehmigungsverfahrens erhoben wird. In den meisten Fällen beträgt die Gebühr für Unternehmen und Private 50 €.

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

Widerspruch

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Onlinedienste

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An wen muss ich mich wenden?

Untere Wasserbehörde

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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