Tagesjagdschein erstmalig beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland jagen, benötigen Sie Ihren Jagdschein. Diesen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Neben dem Jahresjagdschein, der bis zu 3 Jahre gültig ist, und dem Jugendjagdschein, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen.
Der Tagesjagdschein eignet sich für all jene, die nicht regelmäßig jagen möchten. Er gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.
Die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde stellt den Tagesjagdschein aus.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
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Voraussetzungen
-
Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt.
- Sie sind für einen Jugendtagesjagdschein mindestens 16 Jahre alt.
- Sie verfügen über die persönliche Zuverlässigkeit.
- Sie verfügen über die körperliche Eignung.
- Sie haben eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
- Sie haben die Jägerprüfung in Deutschland bestanden.
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Welche Unterlagen benötige ich?
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie
- Zeugnis der Jägerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung (Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)
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Rechtsgrundlage
- § 15 Absatz 1 bis 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 15 Jagdgesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landesjagdgesetz - LJagdG)
- Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des ersten Jagdscheines (Jägerprüfungsverordnung)
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
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Urheber
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Was sollte ich noch wissen?
Sie müssen Ihrem Antrag auf einen Jugendtagesjagdschein die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters beifügen.
Auch für den Fall, dass die Behörde die Ausstellung eines Tagesjagdscheins ablehnt, fallen Gebühren an.
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