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Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige mit abgeschlossenem Studium und für wissenschaftlich und forschend Tätige beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und sich in Deutschland selbstständig machen wollen, können Sie unter erleichterten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Voraussetzung ist, dass Sie:

  • in Deutschland erfolgreich ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule abgeschlossen haben oder
  • bereits eine Aufenthaltserlaubnis als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler, als Forscherin oder Forscher besitzen oder die Blaue Karte EU besitzen.

Die Bedingungen sind erleichtert, weil einige Voraussetzungen weniger streng beurteilt werden, zum Beispiel:

  • Ihre unternehmerische Erfahrung
  • Finanzierung
  • positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft.

Ihre geplante selbstständige Tätigkeit muss im Zusammenhang mit Ihren Kenntnissen stehen, die Sie im Studium erworben haben, oder mit Ihrer Tätigkeit in der Wissenschaft oder Forschung.

Wenn Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie über eine angemessene Altersvorsorge verfügen.

Zu Drittstaaten zählen im Aufenthaltsrecht alle Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

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Welche Gebühren fallen an?

  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Gebühr befreit werden oder Sie zahlen eine ermäßigte Gebühr.

    Gebühr: 100,00 EUR (Vorkasse: nein)

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Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 31.10.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern (BMI)

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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