Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Was erledige ich wo?

Als Vater auf das Sorgerecht verzichten und in die Adoption des Kindes einwilligen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Eltern nicht verheiratet sind, können Sie als Vater bereits vor der Geburt erklären, dass Sie auf das gemeinsame oder das alleinige Sorgerecht verzichten. Damit schließen Sie aus, dass Sie das Sorgerecht für das Kind später noch beanspruchen und erleichtern eine Adoption.

Damit ein Kind zur Adoption freigegeben werden kann, ist die Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich. Sie können diese Einwilligung sonst erst erteilen, wenn das Kind 8 Wochen alt ist. Wenn Sie als Eltern nicht verheiratet sind und nicht das gemeinsame Sorgerecht haben, können Sie als Vater diese Einwilligung bereits vor der Geburt abgeben.

Das Jugendamt ist verpflichtet Sie zu beraten, bevor Sie auf das Sorgerecht verzichten und in die Adoption einwilligen.

Die Einwilligung zur Adoption muss von einem Notar oder einer Notarin beurkundet werden. Das Jugendamt kann die Beurkundung nicht vornehmen.

Die Erklärung über den Verzicht des Sorgerechts können Sie ebenfalls bei einer Notarin oder einem Notar oder beim Jugendamt abgeben.

Die Urkunde zum Verzicht auf das Sorgerecht und die Urkunde zur Einwilligung zur Adoption werden dann an das Familiengericht übersandt. Sie werden wirksam, sobald sie beim Familiengericht eingegangen sind.

Sie können die Einwilligung und den Verzicht nicht widerrufen. Das heißt, auch wenn Sie Ihre Meinung ändern, können Sie nicht von den beurkundeten Erklärungen zurücktreten.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Einwilligung in die Adoption: Notariat.


Erklärung, dass die elterliche Sorge für das Kind nicht beantragt wird: Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Sie sind der Vater des Kindes
  • Ist die Vaterschaft noch nicht rechtswirksam festgestellt, müssen Sie glaubhaft machen, der Vater des Kindes zu sein.  Beispielsweise könnte die Mutter bestätigen, dass nur Sie als Vater des Kindes in Betracht kommen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.04.2024
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Die Beurkundung der Erklärung beim Jugendamt ist kostenlos. Wenn Sie die Erklärung bei einem Notar oder einer Notarin beurkunden lassen, zahlen Sie die Kosten.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

nach oben zurück