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Was erledige ich wo?

Zuschüsse für wichtige und notwendige Zusatzausgaben für Pflegekinder beantragen


Leistungsbeschreibung

Damit sich Ihr Pflegekind gut entwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann, können zusätzliche Kosten entstehen. Deshalb können Sie einmalige Zuschüsse beim zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beantragen, beispielsweise für:

  • Erstausstattung für Ihr Pflegekind,
  • wichtige persönliche Anlässe,
  • Urlaubs- und Ferienreisen.

Regelmäßig wiederkehrenden Kosten für den Unterhalt und die Versorgung Ihres Pflegekindes werden durch die laufenden Leistungen abgedeckt.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

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Rechtsgrundlage

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Voraussetzungen

  • Sie sind als betreuende Person vom Jugendamt anerkannt.
  • Sie haben einmalige Kosten, die nicht bereits über die laufenden Pflegegeldleistungen abgedeckt werden, für:
    • die Erstausstattung der Pflegestelle,
    • wichtige persönliche Anlässe,
    • Urlaubs- und Ferienreisen.

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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